Kosten und Abrechnung
Ich bin als approbierter Psychologischer Psychotherapeut in Privatpraxis niedergelassen und nehme somit nicht an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Meine psychotherapeutischen Leistungen rechne ich daher direkt mit Ihnen ab.
Die Berechnung meines Honorars erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten monats- oder quartalsweise von mir eine Rechnung über die vereinbarten und erbrachten Leistungen, die Sie vollständig bei mir begleichen.
Je nach Ihrem Versicherungsstatus und Versicherungstarif können Sie eine teilweise oder komplette Erstattung der Behandlungskosten bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. Ob Sie diesen Antrag stellen möchten liegt in Ihrem persönlichen Ermessen.
Private Krankenversicherung
Falls Sie privat krankenversichert sind, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungstarif psychotherapeutische Leistungen abdeckt. Bei Beihilfeberechtigten richtet sich die Erstattungsfähigkeit nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften.
Weitere Informationen finden Sie hier: Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) – Leistungen und Erstattung
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis auf dem Wege der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V finanziert werden - im sog. „Kostenerstattungsverfahren“.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach den Voraussetzungen für eine Kostenerstattung psychotherapeutischer Leistungen in einer Privatpraxis.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Psychotherapeutenkammer Berlin – Informationen zur Psychotherapie und Kostenerstattung
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) – Psychotherapie als Krankenkassen-Leistung